Datenschutz

Notenverwaltung, bei der der Datenschutz vorher geklärt ist.

Die Frage ist berechtigt: Dürfen Schülernamen und Noten überhaupt in eine Anwendung im Internet? Hier steht, wo die Daten liegen, wer wofür verantwortlich ist und was Ihre Schule dafür braucht — ohne Ausweichen.

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Server in Deutschland
DSGVO-konform
Von einer Lehrerin entwickelt
Die Ausgangslage

Die meisten Werkzeuge klären das nicht. Sie schweigen darüber.

Wer Schülerdaten verarbeitet, trägt Verantwortung — und steht mit den offenen Fragen meistens allein da.

Wo liegen die Daten?

Bei vielen Anwendungen steht der Serverstandort nirgends, oder er steht in einem Land, dessen Behörden weitreichende Zugriffsrechte haben. Für Schülerdaten ist das keine Nebensache.

Kein Vertrag, keine Grundlage

Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag fehlt der Einsatz einer externen Anwendung schlicht die vertragliche Grundlage. Wer soll den beschaffen — die Lehrkraft in der Freistunde?

Die Verantwortung bleibt hängen

Am Ende steht die Lehrkraft mit der Frage da, ob das alles so in Ordnung ist. Ohne dass jemand vorher gesagt hätte, wie die Rollen eigentlich verteilt sind.

Wer ist wofür verantwortlich

Zwei Rollen, klar getrennt.

Das klingt zunächst nach Paragrafen, hat aber eine sehr praktische Bedeutung: Es entscheidet, wer über die Daten bestimmt und an wen sich Eltern wenden.

Bei Schülerdaten ist Ihre Schule verantwortlich

Noten, Namen und Beurteilungen verarbeitet LehrHub im Auftrag — als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlich bleibt die Schule, der Schulträger oder die sonst zuständige Stelle.

Das heißt: Wir verarbeiten diese Daten ausschließlich, um die Anwendung bereitzustellen. Nicht zu eigenen Zwecken, nicht für Werbung, nicht zur Profilbildung.

Bei Ihrem eigenen Konto sind wir verantwortlich

Für Ihre Anmeldedaten, den Vertrag und die Abrechnung ist LehrHub selbst Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Anfragen dazu richten Sie direkt an uns.

Anfragen zu Schülerdaten gehören dagegen an die verantwortliche Stelle Ihrer Schule — wir unterstützen sie dabei im Rahmen unserer Pflichten.

Der Auftragsverarbeitungsvertrag

Der Vertrag, den Ihre Schule braucht — bereits fertig.

Sie müssen nichts aushandeln und niemanden um eine Sonderfassung bitten. Der AVV liegt vor und ist Bestandteil der Nutzung, auch im kostenlosen Zugang.

Wo die Daten liegen

Frankfurt am Main. Nicht „irgendwo in der Cloud“.

Der Serverstandort ist keine Einstellung, die sich ändern ließe, sondern eine Entscheidung, die vor der ersten Zeile Code gefallen ist.

Produktivdaten in Deutschland

Schüler- und Anwendungsdaten werden nach der derzeitigen technischen Struktur in Deutschland beziehungsweise innerhalb der Europäischen Union verarbeitet und gespeichert.

Kein Weiterreichen an Dritte

Schülerdaten werden nicht zu Zahlungs-, E-Mail-, Anmelde- oder Werbezwecken an Dienstleister übermittelt. Die Zahlungsabwicklung sieht keine Schülerdaten, die Werbemessung ebenfalls nicht.

Keine Werbeauswertung in der Anwendung

In der angemeldeten Anwendung findet keine werbliche Nutzerverfolgung statt. Messwerkzeuge kommen ausschließlich auf den öffentlichen Seiten zum Einsatz — und dort nur nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Besonders sensible Felder mitgedacht

Angaben zu Förderschwerpunkten oder vergleichbaren Umständen können besondere Kategorien personenbezogener Daten sein. Die Anwendung weist darauf hin, statt sie wie jedes andere Feld zu behandeln.

Datenschutz & Transparenz

Datenschutz ist bei uns kein Feature, sondern Fundament.

Schülerdaten werden ausschließlich in Deutschland gehostet (Frankfurt am Main). Kein Datentransfer in die USA. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für Schulen inklusive.

Selbstverpflichtungserklärung directions — Trusted-Cloud-Register Nr. 005

LehrHub hat sich freiwillig zu verbindlichen Datenschutzstandards verpflichtet.

Wir haben uns auf den directions-Kriterienkatalog für schulische Informationssysteme selbst verpflichtet und sind im öffentlichen Trusted-Cloud-Register gelistet (Nr. 005). Weil es für das Bildungswesen bislang kein anerkanntes DSGVO-Zertifizierungsverfahren gibt, ist diese öffentliche, rückverfolgbare Selbstverpflichtung der verbindlichste Schritt, den wir heute gehen können.

Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Selbstverpflichtung, nicht um eine Zertifizierung durch Dritte, und sie stellt keinen Nachweis der DSGVO-Konformität dar. Sie gilt, bis anerkannte Zertifizierungsverfahren für das Bildungswesen verfügbar sind.

Selbstverpflichtung Nr. 005 · Kriterienkatalog Fassung 1.0 · Regelwerk Fassung 01.03.2026 · gültig 15.05.2026–14.05.2028 · Trusted-Cloud-Register

Weiterlesen

Was LehrHub im Alltag tut.

Prüfen Sie es, bevor Sie einen Namen eintragen.

Legen Sie ein Konto an, sehen Sie sich die Anwendung an und geben Sie den AVV an Ihre Schulleitung weiter. Schülerdaten kommen erst ins Spiel, wenn Sie das entscheiden.

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